Sie benötigen eine Übersetzung, brauchen eine Vollmacht und wissen nicht, wie es funktioniert? Wir bieten Ihnen Beratung in Deutsch, Englisch bzw. Russisch sowie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen für Konsulate und Botschaften solcher Staaten wie Russische Föderation, Kasachstan, Weißrussland bzw. für weitere Vertretungen von anderen GUS-Staaten in Deutschland.
Unsere Übersetzungen sind bereits beglaubigt und können in Russland, Österreich, Belgien, Weißrussland, Großbritannien, Dänemark, Niederlanden, Kasachstan, Australien, USA und Kanada eingereicht werden
Sie benötigen eine Apostille, wissen aber nicht, zum welchem Kreis Ihr Bezirk gehört? Hier haben Sie eine Orientierungshilfe.
Apostille in Düsseldorf:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 21
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
(от центрального вокзала (Hauptbahnhof) линии метро U78, U79 до остановки Theodor-Heuss-Brücke).
Apostille in Köln:
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Deutsche Behörden können nur in Deutschland ausgestellte Dokumente mit einer Apostille versehen.
Die Beglaubigung einer Übersetzung einerseits und eine Apostille andererseits sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Auch die Apostille muss danach zur beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.
Wir helfen Ihnen auch dann, wenn Sie ein Dokument in russischer Sprache aus Kasachstan haben, welches mit einer Apostille auf Englisch versehen ist. Beides können wir für Sie ins Deutsche übersetzen und beglaubigen.
Die jeweilige Bezirksregierung ist für die Apostillierung von bei diesem Bezirk ausgestellten Unterlagen zuständig. Beispiel: Ein Dokument vom Standesamt Köln wird bei der Bezirksregierung Köln mit der Apostille versehen.