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Notariell beglaubigte Übersetzung

Sie benötigen eine Übersetzung, brauchen eine Vollmacht und wissen nicht, wie es funktioniert? Wir bieten Ihnen Beratung in Deutsch, Englisch bzw. Russisch sowie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen für Konsulate und Botschaften solcher Staaten wie Russische Föderation, Kasachstan, Weißrussland bzw. für weitere Vertretungen von anderen GUS-Staaten in Deutschland.

Unsere Übersetzungen sind bereits beglaubigt und können in Russland, Österreich, Belgien, Weißrussland, Großbritannien, Dänemark, Niederlanden, Kasachstan, Australien, USA und Kanada eingereicht werden

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In Russland, Kasachstan, Weißrussland, in der Ukraine und sonstigen GUS-Staaten versteht man unter notarieller Beglaubigung die notarielle Beglaubigung einer Übersetzung, welche von einem Übersetzer ohne Ermächtigung erstellt wurde. Der Notar beherrscht dabei nicht zwangsläufig die Sprache, in die bzw. aus der übersetzt wurde, und haftet folglich nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der ihm vorliegenden Übersetzung. Er beglaubigt lediglich die Unterschrift des Übersetzers.

Notariell beglaubigte Übersetzungen aus den GUS-Staaten (Russland, Weißrussland, Kasachstan etc.) werden daher in Deutschland nicht anerkannt.

In Deutschland wird der entsprechend qualifizierte Übersetzer vom zuständigen Gericht persönlich ermächtigt, die Übersetzungen in die jeweilige Sprache anzufertigen und zu beglaubigen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung wird mit dem Stempel und der Unterschrift des ermächtigten Übersetzers bescheinigt.

Im Gegensatz zur in Russland und anderen GUS-Staaten üblichen Praxis entfällt in Deutschland eine Überbeglaubigung beim Notar, da die Übersetzung bereits amtlich beglaubigt wurde und zur Vorlage bei allen Behörden und Ämtern gültig ist.

Was versteht man unter einer Apostille?

  • Mit dem Stempel „Apostille“ werden Dokumente in dem Land versehen, wo sie ausgestellt sind. Sie können zum Beispiel Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse) sowie Melde-, Aufenthalts- oder Ledigkeitsbescheinigungen, soweit diese in Russland ausgestellt sind, bei dem zuständigen Standesamt in Russland bzw. bei Vertretungen der Russischen Föderation im Ausland apostillieren lassen. Die in Deutschland ausgestellten Unterlagen werden bei deutschen Behörden apostilliert.
  • Unter einer Apostille versteht man eine Bestätigung der öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Es handelt sich dabei um Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBI.II 1965 S. 876) beigetreten sind.
  • Ein in den GUS-Ländern ausgestelltes Dokument kann bei deutschen Behörden nicht mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille wird in der Regel in der Amtssprache des jeweiligen ausstellenden Staates ausgestellt. Jede Apostille ist registriert und hat eine individuelle Registriernummer. 
  • Die Apostille muss auch übersetzt werden. Die bei uns angefertigten Übersetzungen sind bereits beglaubigt und bedürfen keiner Überbeglaubigung. Wir übersetzen Ihre Unterlagen aus dem Russischen ins Deutsche bzw. Englische bzw. aus dem Englischen ins Deutsche oder Russische.
  • Unabhängig von der Sprache ist jede Apostille mit folgendem Vermerk in französischer Sprache versehen: Apostille (Convention de la Haye du 5 octobre 1961).
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Sie benötigen eine Apostille, wissen aber nicht, zum welchem Kreis Ihr Bezirk gehört? Hier haben Sie eine Orientierungshilfe.

Apostille in Düsseldorf:

Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 21
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
(от центрального вокзала (Hauptbahnhof) линии метро U78, U79 до остановки Theodor-Heuss-Brücke).

Apostille in Köln:

Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Bei Bezirksregierungen können folgende persönlichen Dokumente apostilliert werden

  1. Standesamtliche Unterlagen, zum Beispiel Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden 
  2. Meldebescheinigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Ledigkeitsbescheinigungen
  3. Bildungsnachweise und Zertifikate von Schulen und Hochschulen
  4. Ärztliche Atteste
  5. Steuerbescheinigungen

Deutsche Behörden können nur in Deutschland ausgestellte Dokumente mit einer Apostille versehen.

Die Beglaubigung einer Übersetzung einerseits und eine Apostille andererseits sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Auch die Apostille muss danach zur beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.

Wir helfen Ihnen auch dann, wenn Sie ein Dokument in russischer Sprache aus Kasachstan haben, welches mit einer Apostille auf Englisch versehen ist. Beides können wir für Sie ins Deutsche übersetzen und beglaubigen.

Die jeweilige Bezirksregierung ist für die Apostillierung von bei diesem Bezirk ausgestellten Unterlagen zuständig. Beispiel: Ein Dokument vom Standesamt Köln wird bei der Bezirksregierung Köln mit der Apostille versehen.

Allgemeine Hinweise für die Beantragung der Apostille

 

  • Aufenthalts-, Melde- oder Ledigkeitsbescheinigungen (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate)
  • Personenstandsurkunden wie Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden usw. (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
  • Hochschulurkunden wie Diplomurkunden, Semesterbescheinigungen usw. Diese müssen vorher durch die zeichnungsberechtigten Mitarbeiter des Studierendensekretariats vorbeglaubigt werden.
  • Schulzeugnisse (Kopien von Zeugnissen müssen zuvor vom Aussteller, und zwar der Schulleitung bzw. deren Stellvertretung, amtlich beglaubigt werden)
  • Zertifikate der Veterinärämter
  • Dokumente der Finanzämter müssen immer von den zeichnungsberechtigten Mitarbeitern des jeweiligen Finanzamtes vorbeglaubigt werden.
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